Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Deco Sun GmbH vertreten durch Marcus Gebhardt und Mario Dohrmann
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von der Deco Sun GmbH erbracht werden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Deco Sun GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von der Deco Sun GmbH abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Mit Beauftragung der Agentur durch den Kunden erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen von der Deco Sun GmbH an.
2. Vertragsabschluss, Auftragsvergabe an Dritte, Änderungsverlangen
2.1 Die Angebote von der Deco Sun GmbH verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kalkulation“ oder „Kostenschätzung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Deco Sun GmbH zustande.
2.3 Die Deco Sun GmbH ist berechtigt zur Erfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auch Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.
2.4 Die Deco Sun GmbH behält sich vor, Aufträge an Dritte im Namen und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Genehmigung des Kostenvoranschlages des Dritten durch den Kunden stellt die entsprechende Vollmacht des Kunden für die Deco Sun GmbH zur Erteilung des Auftrages an den Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden dar.
2.5 Entstehen der Deco Sun GmbH durch Änderungsverlangen des Kunden nach Vertrags-abschluss gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist die Deco Sun GmbH berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
3. Leistungsumfang, Durchführung und Unmöglichkeit
3.1 Deco Sun GmbH befasst sich mit der Planung, Konzeption und Durchführung von Set Bauten, Dekorationsbauten, Messebauten, Sonderbauten, Kulissenbauten, Interior Design sowie mit Beratungstätigkeiten.
3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der „unverbindlichen Kostenschätzung“.
3.3 Sofern die Deco Sun GmbH nach dem jeweiligen Einzelvertrag zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet ist, wird die Deco Sun GmbH dementsprechende Versich-erungen nur im Rahmen des rechtlich Möglichen und nur für Risiken abschließen, welche der Deco Sun GmbH vor Durchführung des Projekts ersichtlich sind. Die Selbstbehalte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält die Deco Sun GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im vollen Umfang.
3.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält die Deco Sun GmbH den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile. Sofern eine Umplanung (z.B. Terminwechsel, Ortswechsel) nicht umsetzbar ist, trägt der Kunde die Honorarkosten und etwaige anfallende Kosten.
3.6 Das Wetterrisiko trägt stets der Kunde. Die Deco Sun GmbH ist bemüht durch Planung und ggf. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch Abschluss von Versicherungen, ihrer fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt nachzukommen.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Budgetvereinbarung
4.1 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung netto zur Zahlung durch den Kunden fällig. Davon abweichende längere Zahlungsziele sind individuell abzustimmen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Deco Sun GmbH
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Leistungserbringung.
4.3 Deco Sun GmbH ist berechtigt, zur Deckung des avisierten Aufwandes Vorschüsse in Höhe bis zu 100 %, entsprechend dem jeweiligen Leistungsstandes und Aufwendungen für Dritte, zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig. In der Kostenschätzung individuell vereinbarte Zahlungsfristen haben stets Vorrang.
4.4 Deco Sun GmbH ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Deco Sun GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,12 Prozentpunkten (ab 01.01.2019) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch Deco Sun GmbH bleibt unberührt. Anfallende Mahn-und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.6 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Deco Sun GmbH kosten-und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
4.7 Deco Sun GmbH ist stets bemüht etwaige Budgetvereinbarungen für einen Event zu erfüllen. Die Ansprüche von Deco Sun GmbH werden jedoch durch die Vereinbarung eines Budgets nicht eingeschränkt. Sobald erkennbar ist, dass das Budget angesichts des vereinbarten Leistungsumfangs nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde durch die Deco Sun GmbH darüber in Kenntnis gesetzt. Deco Sun GmbH wird eine einvernehmliche Änderung des Budgets oder des Leistungsumfangs mit dem Kunden anstreben.
5. Eigentumsrecht, Urheberschutz
5.1 Alle Leistungen der Deco Sun GmbH (insbesondere Ideen, Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen, Bildmaterial, Dokumentationen etc.) auch einzelne Teile daraus, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist, im Eigentum der Deco Sun GmbH.
5.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises lediglich die zeitlich und inhaltlich auf den jeweiligen Zweck und die Ausführung sowie räumlich auf den Geltungsbereich des Vertrages beschränkten ausschließlichen Urhebernutzungsrechte an den vom Kunden genehmigten und von der Deco Sun GmbH realisierten Arbeiten.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeiten der Deco Sun GmbH in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder die Rechte auf Dritte zu übertragen.
5.4 Deco Sun GmbH behält sich alle Rechte an den für die Leistungserbringung gemäß dem Vertrag verwendeten Präsentationsunterlagen (insbesondere Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen etc.) sowie an allen Vorstufen zur fertigen Arbeit der Deco Sun GmbH vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind der Deco Sun GmbH auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
5.5 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
5.6 Deco Sun GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Unterlagen oder Angaben Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, Deco Sun GmbH von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
6. Haftung
6.1 Der Kunde ist verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung vorzunehmen.
6.2 Die Haftung der Deco Sun GmbH für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust und Diebstahl, sofern Deco Sun GmbH kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
6.3 Die von der Deco Sun GmbH beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen dieser. Deco Sun GmbH haftet nicht für Schäden die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Dritten entstehen. Deco Sun GmbH wird die Interessen des Kunden stets vertreten um etwaige Forderungen des Kunden gegenüber Dritten geltend zu machen. Auf Anforderung des Kunden wird Deco Sun GmbH eigene Ansprüche gegen Drittunternehmer an den Kunden abtreten.
6.4 Deco Sun GmbH haftet nicht für die erfolgreiche Durchführung von Ton-, Videoaufzeichnugen oder Fotoaufnahmen, welche von dem Kunden vorgenommen werden.
6.5 Deco Sun GmbH haftet nicht für Angaben, die sie von dem Kunden, insbesondere über Eigenschaften des Produkts, erhält. Der Kunde stellt der Deco Sun GmbH in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei.
6.6 Deco Sun GmbH haftet nicht für etwaige Farbabweichungen, Veränderungen des Firmenlogos des Kunden oder sonstige grafische Unstimmigkeiten von Drucken und anderen Werbemaßnahmen des Kunden.
6.7 Für sämtliche, durch die Deco Sun GmbH im Rahmen des jeweiligen Auftrages und für die vertraglich geregelte Dauer des jeweiligen Auftrages, zur Verfügung gestellten Produkte, Artikel, Materialien, trägt der Kunde /Auftraggeber / Veranstalter die alleinige Verantwortung. Unter anderem ist der Auftraggeber für die Gewährleistung der Sicherung und Zweckentfremdung verantwortlich. Deco Sun GmbH haftet nicht für etwaige Schäden an zur Verfügung gestellten Gegenständen oder durch Deco Sun GmbH getätigte Aufbauten, die nach bzw. im Anschluss an eine Abnahme durch den Auftraggeber, entstehen.
6.8 Die Deco Sun GmbH tritt nie als Veranstalter auf und haftet somit auch nicht für Schäden, für der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet der Deo Sun GmbH sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet vereinbarte Leistungen die der Erfüllung des Events dienlich sind, unverzüglich bereit zu stellen oder unaufgefordert umzusetzen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet zur Umsetzung von Werbeschaltungen für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Druckunterlagen, Werbespots, Logovordrucke und weiteres benötigtes grafisches Material Sorge zu tragen. Für ohne technischen Aufwand erkennbar ungeeignete oder beschädigte grafische Unterlagen fordert die Deco Sun GmbH unverzüglich Ersatz an.
7.4 Der Kunde benennt Deco Sun GmbH einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des jeweiligen Projekts vom Kunden mit Kompetenzen ausgestattet ist und die Verantwortung der beauftragten Leistungen trägt. Der Kunde sorgt dafür, dass der Ansprechpartner ständig zu erreichen und bei dem Projekt örtlich vertreten ist. Ändert sich die Person des Ansprechpartners, so ist dies der Deco Sun GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.5 Entsteht der Deco Sun GmbH durch Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden (z.B. unvollständiges oder falsches Material, Dokumente, Adresslisten, Pläne oder Abläufe) gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist die Deco Sun GmbH berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
7.6 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so ist die Deco Sun GmbH berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Die sonstigen Rechte von der Deco Sun GmbH bleiben unbeschadet.
8. Rücktritt, Kündigung, Stornierung
8.1 Deco Sun GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung des Auftrags aus technischen, inhaltlichen, programmlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen unzumutbar ist.
8.2 Deco Sun GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn Besorgnis besteht, dass der Auftrag aufgrund seines Inhalts oder der Herkunft gegen ein Gesetz oder behördliche Zustimmung verstößt.
8.3 Deco Sun GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Anweisung eines Kunden zu der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen würde.
8.4 Der Kunde ist berechtigt jederzeit bis einen Tag vor der Veranstaltung seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dies bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Leistungssumme, insbesondere schon erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:
-bis zu 12 Wochen vor dem Event= 25 % der vereinbarten Leistungssumme,
-bis zu 8 Wochen vor dem Event = 50 % der vereinbarten Leistungssumme,
-bis zu 6 Wochen vor dem Event = 80 % der vereinbarten Leistungssumme,
-ab 30 Tage vor dem Event = 100 % der vereinbarten Leistungssumme.
9. Aufrechnung und Abtretung
9.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
9.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von der Deco Sun GmbH übertragbar.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz der Deco Sun GmbH.
10.3 Diese Bedingungen sowie das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand 01.01.2016